Demnächst erscheint „Digitaler Puls“, eine ganzheitliche Analyse der Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen, die ich zusammen mit Luisa Wasilewski geschrieben habe. In dieser kurzen Artikel-Serie stelle ich aus dem Buch drei Fallbeispiele von Marktentwicklungen vor, die gerade in der Corona-Krise besonders aktuell sind und die drei Säulen der sich abzeichnenden Infrastruktur für Digital Health in Deutschland darstellen.
Zudem verdeutlichen diese Beispiele unsere Kernthese: dass sich Patienten zu Gesundheitskunden wandeln, die Konsumgewohnheiten und -erwartungen auf Gesundheitsleistungen übertragen. Im ersten Artikel ging es dabei um den Online-Handel und das E-Rezept. Hier sehen wir uns den Stand der digitale Patientenakte an.
Fallbeispiel Nr. 2: Digitale Patientenakte
Folgendes Fallbeispiel. Es ist dunkel draußen und seit Tagen regnet es auf das gefallene Laub ein. Du fährst zu schnell in eine Kurve und fällst mit dem Fahrrad hin. Dabei fällst du auf das Handgelenk und, obwohl du es nach Hause schaffst, kannst du später am Abend deine Hand kaum mehr bewegen. Am nächsten Tag gehst du zum nächstgelegenen Internisten zum Röntgen. Du bist neu in der Stadt und warst noch nie in der Praxis – zum Glück kommst du aber bald dran. Zudem gibt es gute Nachrichten: Es ist nur eine Prellung. Klingt bald ab. Fahren Sie vorsichtiger usw.
Nur: Wann war eigentlich Ihre letzte Tetanusimpfung? Die Haut war an der einen Stelle ganz schön aufgescheuert… Der Arzt sagt, so eine Impfung kann ziemlich schmerzhaft sein. Wenn du die aber in den letzten zehn Jahren hattest, brauchst du sie nicht. Sonst müsse er sie aber auffrischen. Du ärgerst dich über dich selbst, dass du nicht mal mehr weiß, wo dein Impfpass liegt. Aber auf die Idee, du könntest den jetzt brauchen, wärest du ohnehin nicht gekommen. „Wie kann es eigentlich sein,“ denkst du, „dass ich jetzt sofort auf Amazon nachgucken könnte, was ich alles in den letzten zehn Jahren gekauft habe, mein Handy mir hier aber überhaupt nicht weiterhilft.“ „Hätten wir bloß schon die elektronische Patientenakte!“ ruft der Arzt mitleidsvoll, während er die dicke Spritze präpariert.
Beim Begriff „elektronische Patientenakte“ fragen sich viele Zeitgenossen, ob es sich nicht doch um eine längst versandete Initiative handelt, die irgendwann in den 2010er an verfassungsrechtlichen Bedenken scheiterte. Nein, das war die Vorratsspeicherung. Die elektronische Patientenakte (kurz: ePA) gibt es noch – aber die Frage nach ihrem Verbleib ist nicht unberechtigt. Schließlich wurde sie schon 2005 in die Wege geleitet, konnte aber bislang nicht so eingeführt werden, dass Patienten und medizinisches Personal etwas davon gemerkt haben.
Mal waren es Zuständigkeitsrangeleien zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern, mal lag es datenschutzrechtlichen Bedenken und die daraus folgenden Klagen. Jedenfalls: Fast 20 Jahre, nachdem es die ersten ernsten Bestrebungen gab, der notorische Zettelwirtschaft des deutschen Gesundheitswesens mit etwas Effizienterem, Eleganterem, Elektronischem ein Ende zu bereiten, hantieren die Bundesbürger noch mit vollgestempelten Bonusheften beim Zahnarzt und suchen vor jeder Fernreise verzweifelt nach dem Impfpass, der eigentlich in dieser Schublade mit den ganzen Arztbriefen liegen sollte… In der Notfallversorgung gibt es noch haarigere Situationen, wenn jemanden bewusstlos eingeliefert wird. Und all das, obwohl alle spätestens seit 2015 elektronischen Krankenversichertenkarten haben, auf denen sämtliche Angaben zur zahnärztlichen Vorsorge, zum Impfstatus und zur notfallrelevanten Allergien, medikamentösen Einstellung usw. gespeichert werden könnten. Betonung auf die Konjunktivform.
2021 soll daraus endlich ein Indikativ werden. Zum 01.01.2021 sind Krankenkassen nun verpflichtet, ihren Versicherten die einheitliche ePA anzubieten. 2019 schon wurden Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Psychotherapeuten ans System angeschlossen; Apotheker und Krankenhäuser folgen gerade. Bis 2022 sollen dann Versicherte zur Entscheidung bewegt worden sein, welche Daten sie speichern oder sperren lassen möchten – und ob diese Daten auf ihrer Krankenversichertenkarte zugänglich sein sollen. Jetzt werden also Nägel mit Köpfen gemacht.
So besteht die Hoffnung, dass unser Fallbeispiel in nur noch 18 Monaten damit zu Ende geht, dass der Arzt dich fragt, ob er bitte in deine elektronische Patientenakte die Datei „Impfungen“ einsehen darf. „Klar, machen Sie das gern,“ sagst du und freust dich, als er liest, dass du zuletzt 2014 eine Tetanusimpfung hattest (Wirklich? Ich war auf einen rostigen Nagel getreten? Ach, stimmt, beim Einzug damals…) „Fahren Sie vorsichtiger!“ sagt der freundliche Mediziner zum Abschied.
Ab sofort kann das Buch vorbestellt werden: https://www.amazon.de/Digitaler-Puls-Gesundheitsmarkt-digital-handeln/dp/3456860803/