Demnächst erscheint „Digitaler Puls“, eine ganzheitliche Analyse der Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen, die ich zusammen mit Luisa Wasilewski geschrieben habe. Unsere zentrale These ist, dass sich Patienten zu Gesundheitskunden wandeln – und dabei ihre Erwartungen und Gewohnheiten als Konsumenten zunehmend auf Gesundheitsleistungen übertragen. Schon beim Beginn der Arbeit am Buch vor über einem Jahr waren wir fest davon überzeugt, dass dem Gesundheitswesen hierzulande ein Umbruch ungekannten Ausmaßes bevorsteht. 

Dann kam die Corona-Pandemie und zeigte uns, dass dieser Umbruch schneller und umfassender vonstattengehen würde, als wir anfangs angenommen hatten. In dieser kurzen Artikel-Serie möchte ich aus dem Buch drei Fallbeispiele von Marktentwicklungen vorstellen, die gerade in der Corona-Krise besonders aktuell sind. Es wird um die drei Säulen der sich abzeichnenden Infrastruktur für Digital Health in Deutschland gehen – eine Infrastruktur, die durch das Ende 2019 verabschiedete Digitale-Versorgungsgesetz (DBG) die Grundlagen geschaffen hat und deren Errichtung sich nun in der Pandemie im Eiltempo vollzieht.

Fallbeispiel Nr. 1: Online-Handel und E-Rezept

In diesem ersten Fallbeispiel geht es um die Säule der digitale Infrastruktur, die am weitesten entwickelt ist: Der Online-Handel mit Apothekerware und Arzneimittel sowie das E-Rezept. Für beides stehen schon die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Zudem liegt mitten in einer Pandemie der Nutzen von kontaktloser Verschreibung und Versendung von Medikamenten auf der Hand. Aber das eine tragende Säule ausgebildet ist, heißt noch nicht, dass sie schon zum Tragen kommt.

Das Fallbeispiel ist aus diesem Herbst. Vor einigen Wochen wollte ich meine Kinder gegen die Grippe impfen lassen. Das sollte, könnte man meinen, gar nicht so schwierig sein. Haben wir doch einen Hausarzt. Anruf dort: Ich solle mit meinen Kindern kommen. Nur hatte der, als wir da waren, gerade keine Impfungen mehr. Wir wurden also an die nächste Apotheke verwiesen. Dort hieß es aber, man brauche die Rezepte ausgedruckt. Zurück also zum Arzt, um die Rezepte zu holen. (Übrigens: Bei uns auf dem niedersächsischen Flachland darf man ruhig jeden Weg mit mindestens 20 km anschlagen.) Zurück zur Apotheke dann, wo aber die Impfung wieder gar nicht mehr vorrätig war. Also zur nächsten Apotheke… (Strecke diesmal: 60 km)

Dass ich im Pandemie-Herbst 2020 wirklich noch in drei verschiedenen Orten persönlich vorstellig werden muss, um für meine Kinder eine vom Bundesgesundheitsminister empfohlene Impfung zu bekommen, ist eigentlich mit nichts mehr zu rechtfertigen. Erst zum Spritzen bzw. in diesem Fall “schnupfen” der Impfung müsste ich mit meinen Kindern in die Praxis oder in die Apotheke. Weder technologisch noch regulatorisch gesehen gibt es irgendeine Hürde: Ärzte dürfen Teletherapie anbieten; Apotheker sollten eigentlich schon mit E-Rezepten arbeiten können und dürfen eigentlich auch mit entsprechender Genehmigung Medikamente versenden. Nur sieht die Realität noch nicht ganz so aus. 

Zum einen tendiert die Anreizstruktur immer noch dazu, stationäre Präsenz zu favorisieren. Zum Beispiel: Obwohl sie theoretisch seit Ausbruch der Pandemie unbegrenzt viele Videosprechstunden von den Krankenkassen vergütet bekommen, müssen Ärzte nach wie vor Abschläge hinnehmen, wenn der Patient innerhalb eines Quartals nicht zumindest einmal in die Praxis kommt. Zum anderen sah das Gesetzesprojekt zur Einführung des E-Rezepts einen Übergang bis Mitte 2021 vor und man als Konsument eigentlich erwarten könnte, dass dieser Zeitraum nicht voll ausgenutzt wird, sondern schon schnell im Sinne des Gesundheitskunden gehandelt wird.. 

Diese Realität wird sich aber in den kommenden 12 Monaten schnell ändern. Bereits vor der Corona-Pandemie verstanden es viele Versicherte in den Großstädten nicht mehr, dass sie sich alles von Salami-Pizza bis Kürbissuppe, von Poké-Bowls bis Perlhuhnrisotto binnen 30 Minuten nach Hause liefern lassen konnten, dass es aber nicht möglich war, ohne erneuten Arztbesuch und anschließendem Gang zur Apotheke auch nur eine zweite Verschreibung für ein bereits einmal verordnetes Medikament zu bekommen. Wir auf dem Land haben zwar keine so hochgeschraubten kulinarischen Erwartungen, wenn es um Lieferservice geht. Wir sehen aber auch, dass Amazon & Co. uns zuverlässig alles – inklusiver einiger nicht-verschreibungspflichtigen Pharmaprodukte – auch ins letzte Dorf liefern.

Das heißt im Klartext: Sobald ich den Arzt finde, der mir bei Bedarf einen Video-Termin anbietet und dann ein E-Rezept ausstellt, dass ich online einlösen kann, bin ich dabei. Und bin bestimmt nicht der Einzige. Gewinnen werden also die Arztpraxen, die bereit sind, mit einer neuen Kostenstruktur zu arbeiten – und vor allem Videosprechstundenanbieter wie Kry und TeleClinic, deren Geschäftsmodell schon immer ausschließlich auf Telemedizin ausgerichtet war. Ich vermute, schon für die Grippeimpfung im Herbst 2021 wird sich mein Fallbeispiel ganz anders lesen – vielleicht so: „Ich skypte mit einem Arzt. Er verordnete die Impfung und wies mir einen Apotheker zu, der das E-Rezept annahm und mir per SMS ein Zeitfenster versandte. Ich fuhr hin und ließ meine Kinder impfen.“ Ende der Geschichte.


Ab sofort kann das Buch vorbestellt werden: https://www.amazon.de/Digitaler-Puls-Gesundheitsmarkt-digital-handeln/dp/3456860803/

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